ErwGr. 12

DIR_2010_35 · über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG

Ortsbewegliche Druckgeräte sollten mit einem Kennzeichen versehen sein, das angibt, dass sie die Vorschriften der Richtlinie 2008/68/EG und der vorliegenden Richtlinie erfüllen, damit der freie Verkehr und die freie Verwendung dieser Geräte gewährleistet sind.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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