ErwGr. 19

DIR_2010_35 · über ortsbewegliche Druckgeräte und zur Aufhebung der Richtlinien des Rates 76/767/EWG, 84/525/EWG, 84/526/EWG, 84/527/EWG und 1999/36/EG

Die Mitgliedstaaten sollten Maßnahmen ergreifen können, um das Inverkehrbringen und die Verwendung von Geräten einzuschränken oder zu verbieten, wenn diese unter bestimmten, genau definierten Umständen eine Gefahr für die Sicherheit darstellen, und zwar auch dann, wenn sich die Geräte im Einklang mit der Richtlinie 2008/68/EG und mit der vorliegenden Richtlinie befinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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