ErwGr. 26

DIR_2010_43 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft

Ein funktionierendes Risikomanagement sollte gewährleisten, dass die Verwaltungsgesellschaften die in der Richtlinie 2009/65/EG gesetzten Anlagegrenzen, wie das Gesamtrisiko- und das Kontrahentenrisikolimit, einhalten. Es sollten deshalb Kriterien für die Berechnung des Gesamt- und des Kontrahentenrisikos festgelegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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