ErwGr. 3

DIR_2010_43 · zur Durchführung der Richtlinie 2009/65/EG des Europäischen Parlaments und des Rates im Hinblick auf organisatorische Anforderungen, Interessenkonflikte, Wohlverhalten, Risikomanagement und den Inhalt der Vereinbarung zwischen Verwahrstelle und Verwaltungsgesellschaft

Auch wenn die Grundsätze dieser Richtlinie allgemein für alle Verwaltungsgesellschaften gelten, sind sie doch flexibel genug, um zu gewährleisten, dass bei ihrer Anwendung und deren Kontrolle durch die zuständigen Behörden verhältnismäßig verfahren und der Art, dem Umfang und der Komplexität der Geschäfte einer Verwaltungsgesellschaft, der Vielfalt der in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2009/65/EG fallenden Gesellschaften und dem unterschiedlichen Charakter der einzelnen OGAW, die von einer Verwaltungsgesellschaft verwaltet werden können, Rechnung getragen wird.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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