ErwGr. 11

DIR_2010_45 · zur Änderung der Richtlinie 2006/112/EG über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem hinsichtlich der Rechnungsstellungsvorschriften

Die Echtheit und Unversehrtheit von elektronischen Rechnungen lassen sich auch durch Nutzung bestimmter vorhandener Technologien, wie beispielsweise elektronischen Datenaustausch (EDI) und fortgeschrittene elektronische Signaturen, sicherstellen. Da es jedoch auch andere Technologien gibt, sollte den Steuerpflichtigen nicht die Nutzung einer speziellen Technologie der elektronischen Rechnungsstellung vorgeschrieben werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 04.09.2025

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