ErwGr. 2

DIR_2010_60 · mit Ausnahmeregelungen für das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt

Um im Rahmen der Erhaltung genetischer Ressourcen das Inverkehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zuzulassen, die zur Erhaltung der natürlichen Umwelt verwendet werden sollen (nachstehend „Erhaltungsmischungen“ genannt) — selbst wenn die Bestandteile dieser Mischungen nicht den allgemeinen Anforderungen für das Inverkehrbringen gemäß der Richtlinie 66/401/EEG entsprechen —, sind einige Ausnahmeregelungen notwendig.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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