Anhang II – LISTE DER NICHTMENSCHLICHEN PRIMATEN UND ZEITPUNKTE GEMÄSS ARTIKEL 10 ABSATZ 1 UNTERABSATZ 2

DIR_2010_63 · zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

Art Zeitpunkte
Weißohrseidenäffchen ( Callithrix jacchus) 1. Januar 2013
Javaneraffe ( Macaca fascicularis) 5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird
Rhesusaffe ( Macaca mulatta) 5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird
Andere Arten nichtmenschlicher Primaten 5 Jahre nach der Veröffentlichung der Durchführbarkeitsstudie nach Artikel 10 Absatz 1 Unterabsatz 4, sofern in der Studie keine verlängerte Frist empfohlen wird

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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