Art. 46 – Vermeidung der doppelten Durchführung von Verfahren

DIR_2010_63 · zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere

Jeder Mitgliedstaat akzeptiert Daten aus anderen Mitgliedstaaten, die durch nach Unionsrecht anerkannte Verfahren gewonnen wurden, es sei denn, zum Schutz der öffentlichen Gesundheit, Sicherheit oder der Umwelt müssen in Bezug auf diese Daten weitere Verfahren durchgeführt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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Kann ich Art. 46 DIR_2010_63 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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