Art. 10 – Bericht

DIR_2010_64 · über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

Die Kommission übermittelt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 27. Oktober 2014 einen Bericht, in dem sie überprüft, inwieweit die Mitgliedstaaten die erforderlichen Maßnahmen getroffen haben, um dieser Richtlinie nachzukommen, und unterbreitet gegebenenfalls Legislativvorschläge.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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