Art. 6 – Weiterbildung

DIR_2010_64 · über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

Unbeschadet der Unabhängigkeit der Justiz und der Unterschiede in der Organisation des Justizsystems innerhalb der Union fordern die Mitgliedstaaten von denjenigen, die für die Weiterbildung von an Strafverfahren beteiligten Richtern, Staatsanwälten und Justizbediensteten zuständig sind, ein besonderes Augenmerk auf die Besonderheiten einer dolmetschergestützten Verständigung zu legen, damit eine effiziente und wirksame Verständigung sichergestellt ist.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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