ErwGr. 4

DIR_2010_64 · über das Recht auf Dolmetschleistungen und Übersetzungen in Strafverfahren

Der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung von Entscheidungen in Strafsachen kann nur in einem Klima des Vertrauens zum Tragen kommen, in dem nicht nur die Justizbehörden, sondern alle an Strafverfahren beteiligten Akteure Entscheidungen der Justizbehörden anderer Mitgliedstaaten als denen ihrer eigenen Justizbehörden gleichwertig ansehen; dies setzt nicht nur Vertrauen in die Angemessenheit der Rechtsvorschriften anderer Mitgliedstaaten voraus, sondern auch Vertrauen in die Tatsache, dass diese Rechtsvorschriften ordnungsgemäß angewandt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 07.09.2025

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