ErwGr. 5

DIR_2010_66 · zur Änderung der Richtlinie 2008/9/EG zur Regelung der Erstattung der Mehrwertsteuer gemäß der Richtlinie 2006/112/EG an nicht im Mitgliedstaat der Erstattung, sondern in einem anderen Mitgliedstaat ansässige Steuerpflichtige

Damit Steuerpflichtige nicht gezwungen sind, die Frist des 30. September 2010 einzuhalten, die für Anträge in Bezug auf Erstattungszeiträume des Jahres 2009 gilt, sollte diese Richtlinie ab dem 1. Oktober 2010 anwendbar sein.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 05.09.2025

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