ErwGr. 20

DIR_2010_75 · über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung)

Die Intensivhaltung von Geflügel und Rindern trägt in erheblichem Maße zur Schadstoffbelastung von Luft und Wasser bei. Damit die in der thematischen Strategie zur Luftreinhaltung und in den Wasserschutzvorschriften der Union vorgegebenen Ziele erreicht werden können, muss die Kommission überprüfen, inwieweit es erforderlich ist, zwecks Festlegung des Geltungsbereichs dieser Richtlinie differenzierte Kapazitätsgrenzen für unterschiedliche Geflügelarten festzulegen und die zur Verminderung der Emissionen aus Rinderzuchtanlagen am besten geeigneten Maßnahmen festzulegen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 03.09.2025

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