Art. 1 – Änderungen

DIR_2011_15 · zur Änderung der Richtlinie 2002/59/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einrichtung eines gemeinschaftlichen Überwachungs- und Informationssystems für den Schiffsverkehr

Die Richtlinie 2002/59/EG wird wie folgt geändert:
1.Artikel 12 Absatz 1 Buchstabe b erhält folgende Fassung: „b) für die in Anhang I des MARPOL-Übereinkommens genannten Stoffe das Sicherheitsdatenblatt, in dem die physikalisch-chemischen Merkmale der Erzeugnisse, einschließlich gegebenenfalls der Viskosität in cSt bei 50 °C und der Dichte bei 15 °C, aufgeführt sind, sowie die anderen Angaben, die gemäß der IMO-Entschließung MSC.286(86) auf dem Sicherheitsdatenblatt aufgeführt werden;“
2.Anhang II erhält die Fassung des Anhangs I der vorliegenden Richtlinie.
3.Anhang IV erhält die Fassung des Anhangs II der vorliegenden Richtlinie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 22.08.2025

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