ErwGr. 20

DIR_2011_16 · über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden im Bereich der Besteuerung und zur Aufhebung der Richtlinie 77/799/EWG

Allerdings sollte ein Mitgliedstaat die Übermittlung von Informationen nicht deshalb ablehnen, weil er kein eigenes Interesse daran hat oder weil diese Informationen sich bei einer Bank, einem sonstigen Finanzinstitut, einem Bevollmächtigten, Vertreter oder Treuhänder befinden oder sich auf Eigentumsanteile an einer Person beziehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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Kann ich ErwGr. 20 DIR_2011_16 direkt in ChatGPT oder Claude abfragen?

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