ErwGr. 5

DIR_2011_77 · zur Änderung der Richtlinie 2006/116/EG über die Schutzdauer des Urheberrechts und bestimmter verwandter Schutzrechte

Ausübende Künstler beginnen ihre Laufbahn im Allgemeinen relativ jung, so dass ihre Darbietungen bei der derzeitigen Schutzdauer von 50 Jahren für Aufzeichnungen von Darbietungen gegen Ende ihres Lebens häufig nicht mehr geschützt sind. Deshalb entsteht für einige ausübende Künstler am Ende ihres Lebens eine Einkommenslücke. Zudem können ausübende Künstler sich häufig nicht auf ihre Rechte stützen, um eine zweifelhafte Verwertung ihrer Darbietungen während ihres Lebens zu verhindern oder einzuschränken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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