ErwGr. 2

DIR_2011_85 · über die Anforderungen an die haushaltspolitischen Rahmen der Mitgliedstaaten

In den Mitgliedstaaten werden für den Sektor Staat und dessen Teilsektoren Systeme des öffentlichen Rechnungswesens geführt, die sich aus verschiedenen Elementen zusammensetzen, wie Buchführung, interne Kontrolle, Finanzberichterstattung und Rechnungsprüfung. Diese Systeme des öffentlichen Rechnungswesens sollten von statistischen Daten, die mit Hilfe statistischer Methoden gewonnen werden und über die Ergebnisse der öffentlichen Finanzen Aufschluss geben, und von Prognosen oder Budgetierungsmaßnahmen, die sich auf die künftigen öffentlichen Finanzen beziehen, unterschieden werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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