Anhang IV – IN ARTIKEL 5 ABSATZ 1 GENANNTE ANGABEN

DIR_2011_92 · über die Umweltverträglichkeitsprüfung bei bestimmten öffentlichen und privaten Projekten

1.Eine Beschreibung des Projekts, im Besonderen: a) Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Projekts und des Bedarfs an Grund und Boden während des Bauens und des Betriebs; b) Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Produktionsprozesse, z. B. Art und Menge der verwendeten Materialien; c) Art und Quantität der erwarteten Rückstände und Emissionen (Verschmutzung des Wassers, der Luft und des Bodens, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung usw.), die sich aus dem Betrieb des vorgeschlagenen Projekts ergeben.
a)Beschreibung der physischen Merkmale des gesamten Projekts und des Bedarfs an Grund und Boden während des Bauens und des Betriebs;
b)Beschreibung der wichtigsten Merkmale der Produktionsprozesse, z. B. Art und Menge der verwendeten Materialien;
c)Art und Quantität der erwarteten Rückstände und Emissionen (Verschmutzung des Wassers, der Luft und des Bodens, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlung usw.), die sich aus dem Betrieb des vorgeschlagenen Projekts ergeben.
2.Eine Übersicht über die wichtigsten anderweitigen vom Projektträger geprüften Lösungsmöglichkeiten und Angabe der wesentlichen Auswahlgründe im Hinblick auf die Umweltauswirkungen.
3.Eine Beschreibung der möglicherweise von dem vorgeschlagenen Projekt erheblich beeinträchtigten Umwelt, wozu insbesondere die Bevölkerung, die Fauna, die Flora, der Boden, das Wasser, die Luft, das Klima, die materiellen Güter einschließlich der architektonisch wertvollen Bauten und der archäologischen Schätze und die Landschaft sowie die Wechselwirkung zwischen den genannten Faktoren gehören.
4.Eine Beschreibung ( der möglichen erheblichen Auswirkungen des vorgeschlagenen Projekts auf die Umwelt infolge:1) a) des Vorhandenseins der Projektanlagen; b) der Nutzung der natürlichen Ressourcen; c) der Emission von Schadstoffen, der Verursachung von Belästigungen und der Beseitigung von Abfällen.
a)des Vorhandenseins der Projektanlagen;
b)der Nutzung der natürlichen Ressourcen;
c)der Emission von Schadstoffen, der Verursachung von Belästigungen und der Beseitigung von Abfällen.
5.Hinweis des Projektträgers auf die zur Vorausschätzung der in Nummer 4 genannten Umweltauswirkungen angewandten Methoden.
6.Beschreibung der Maßnahmen, mit denen erhebliche nachteilige Auswirkungen des Projekts auf die Umwelt vermieden, verringert und soweit möglich ausgeglichen werden sollen.
7.Nichttechnische Zusammenfassung der gemäß den Punkten 1 bis 6 übermittelten Angaben.
8.Kurze Angabe etwaiger Schwierigkeiten (technische Lücken oder fehlende Kenntnisse) des Projektträgers bei der Zusammenstellung der geforderten Angaben.
(1)Die Beschreibung sollte sich auf die direkten und die etwaigen indirekten, sekundären, kumulativen, kurz-, mittel- und langfristigen, ständigen und vorübergehenden, positiven und negativen Auswirkungen des Vorhabens erstrecken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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