ErwGr. 10

DIR_2011_93 · zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates

Eine Behinderung allein geht nicht automatisch mit der Unmöglichkeit einher, in sexuelle Handlungen einzuwilligen. Allerdings sollte der Missbrauch einer Behinderung, um sexuelle Handlungen mit einem Kind vorzunehmen, unter Strafe gestellt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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