ErwGr. 37

DIR_2011_93 · zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sowie der Kinderpornografie sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2004/68/JI des Rates

Zur Verhinderung des sexuellen Missbrauchs und der sexuellen Ausbeutung von Kindern sollten Interventionsprogramme oder -maßnahmen, die speziell auf Sexualstraftäter ausgerichtet sind, diesen vorgeschlagen werden. Diese Interventionsprogramme oder -maßnahmen sollten einem umfassenden, flexiblen Ansatz folgen, der vorrangig auf medizinische und psychosoziale Aspekte abhebt, und nichtverbindlichen Charakter haben. Diese Interventionsprogramme oder -maßnahmen lassen die Interventionsprogramme oder -maßnahmen unberührt, die von den zuständigen Justizbehörden auferlegt werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 11.08.2025

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