ErwGr. 12

DIR_2011_97 · zur Änderung der Richtlinie 1999/31/EG im Hinblick auf spezifische Kriterien für die Lagerung von als Abfall betrachtetem metallischem Quecksilber

Der Ausschuss nach Artikel 16 der Richtlinie 1999/31/EG hat keine Stellungnahme abgegeben. Daher ist es angebracht, dass der Rat die vorliegende Richtlinie annimmt —

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.08.2025

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