ErwGr. 1

DIR_2012_12 · zur Änderung der Richtlinie 2001/112/EG des Rates über Fruchtsäfte und bestimmte gleichartige Erzeugnisse für die menschliche Ernährung

Um die Interessen der Verbraucher zu schützen und den freien Warenverkehr mit Fruchtsäften und bestimmten gleichartigen Erzeugnissen innerhalb der Union zu verbessern, wurden mit der Richtlinie 2001/112/EG des Rates (3) besondere Bestimmungen für die Erzeugung, Zusammensetzung und Etikettierung der betreffenden Erzeugnisse festgelegt. Diese Vorschriften sollten an den technischen Fortschritt angepasst werden und soweit wie möglich den Entwicklungen bei den einschlägigen internationalen Normen Rechnung tragen, insbesondere der allgemeinen Codex-Norm für Fruchtsäfte und -nektare (Codex Stan 247-2005), die von der Codex-Alimentarius-Kommission auf ihrer 28. Tagung vom 4. bis 9. Juli 2005 angenommen wurde (im Folgenden „Codex-Norm“). In der Codex-Norm sind insbesondere Qualitätsfaktoren und Etikettierungsvorschriften für Fruchtsäfte und gleichartige Erzeugnisse festgelegt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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