ErwGr. 2

DIR_2012_13 · über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

Am 29. November 2000 hat der Rat im Einklang mit den Schlussfolgerungen von Tampere ein Maßnahmenprogramm zur Umsetzung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung gerichtlicher Entscheidungen in Strafsachen (3) verabschiedet. In der Einleitung dieses Programms heißt es, die gegenseitige Anerkennung „soll es ermöglichen, nicht nur die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten“, „sondern auch den Schutz der Rechte des Einzelnen zu verstärken“.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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