ErwGr. 31

DIR_2012_13 · über das Recht auf Belehrung und Unterrichtung in Strafverfahren

Für die Zwecke dieser Richtlinie sollte der Zugang zu Beweismitteln im Sinne des innerstaatlichen Rechts, die sich zugunsten oder zulasten des Verdächtigen oder der beschuldigten Person auswirken und sich im Besitz der für das gegenständliche Strafverfahren zuständigen Behörden befinden, den Zugang zu Unterlagen, wie Dokumenten und gegebenenfalls Fotos, sowie Audio- und Videoaufzeichnungen, umfassen. Diese Unterlagen können in einer Verfahrensakte enthalten sein oder sich anderweitig auf geeignete Weise gemäß dem innerstaatlichen Recht im Besitz der zuständigen Behörden befinden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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