ErwGr. 24

DIR_2012_19 · über Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Die Hersteller könnten die Möglichkeit erhalten, beim Verkauf neuer Produkte gegenüber Käufern freiwillig die Kosten für die umweltgerechte Sammlung, Behandlung und Beseitigung von Elektro- und Elektronik-Altgeräten auszuweisen. Dies steht mit der Mitteilung der Kommission über den Aktionsplan für Nachhaltigkeit in Produktion und Verbrauch und für eine nachhaltige Industriepolitik, insbesondere den Aspekten intelligenterer Verbrauch und umweltorientiertes öffentliches Beschaffungswesen, in Einklang.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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