ErwGr. 69

DIR_2012_29 · über Mindeststandards für die Rechte, die Unterstützung und den Schutz von Opfern von Straftaten sowie zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2001/220/JI

Diese Richtlinie lässt die weiterreichenden Bestimmungen in anderen Rechtsakten der Union unberührt, die gezielter die Bedürfnisse besonderer Gruppen von Opfern, wie den Opfern des Menschenhandels und den Opfern des sexuellen Kindesmissbrauchs, der sexuellen Ausbeutung und von Kinderpornografie, behandeln.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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