ErwGr. 4

DIR_2012_36 · zur Änderung der Richtlinie 2006/126/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über den Führerschein

Die Mindestanforderungen an Prüfungsfahrzeuge und an den Inhalt der Prüfung der Fähigkeiten und Verhaltensweisen für Fahrzeuge der Klassen C und D sollten angesichts des technischen Fortschritts geändert werden, um insbesondere der fortschreitenden Entwicklung und zunehmenden Verwendung modernerer, sichererer und umweltfreundlicherer Fahrzeuge im Verkehrssektor Rechnung zu tragen, die mit einer breiten Palette von Halbautomatik- oder Hybridgetrieben ausgestattet sind. Die Befähigung der Fahrer sollte auch daraufhin geprüft werden, ob sie das Fahrzeuggetriebe sicher, ökonomisch und umweltfreundlich bedienen können. Die Vereinfachung der derzeit geltenden Beschränkungen für das Führen von Fahrzeugen mit Automatikgetriebe würde auch zu einer Reduzierung des Verwaltungsaufwands und der finanziellen Belastung von KMU und Kleinstunternehmen im Straßenverkehrssektor führen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 12.07.2025

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