ErwGr. 2

DIR_2013_1 · zur Änderung der Richtlinie 93/109/EG über die Einzelheiten der Ausübung des passiven Wahlrechts bei den Wahlen zum Europäischen Parlament für Unionsbürger mit Wohnsitz in einem Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie nicht besitzen

Die Berichte der Kommission vom 12. Dezember 2006 und vom 27. Oktober 2010 über die Anwendung der Richtlinie 93/109/EG bei den Wahlen von 2004 und bei den Wahlen von 2009 haben die Notwendigkeit gezeigt, einige Bestimmungen der Richtlinie 93/109/EG zu ändern.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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