ErwGr. 4

DIR_2013_10 · zur Änderung der Richtlinie 75/324/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aerosolpackungen zwecks Anpassung ihrer Kennzeichnungsvorschriften an die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung von Stoffen und Gemischen

In Einklang mit Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 sollte zwischen dem Datum der Anwendbarkeit nationaler Umsetzungsvorschriften für Aerosolpackungen, die einen einzigen Stoff enthalten, und dem Datum der Anwendbarkeit nationaler Umsetzungsvorschriften für Aerosolpackungen, die Gemische enthalten, unterschieden werden. Jedoch sollte es Herstellern von Aerosolpackungen, die Gemische enthalten, erlaubt sein, die in dieser Richtlinie enthaltenen Anforderungen an die Kennzeichnung auf freiwilliger Basis früher anzuwenden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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