ErwGr. 45

DIR_2013_30 · über die Sicherheit von Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten und zur Änderung der Richtlinie 2004/35/EG

Zur Stärkung des Vertrauens der Öffentlichkeit in die Ordnungsmäßigkeit und Integrität der Offshore-Erdöl- und -Erdgasaktivitäten in der Union sollten die Mitgliedstaaten der Kommission regelmäßige Berichte über Tätigkeiten und Vorfälle vorlegen. Die Kommission sollte regelmäßig Berichte über den Umfang der Aktivitäten in der Union sowie über Tendenzen hinsichtlich des Sicherheits- und Umweltschutzniveaus im Offshore- Erdöl- und -Erdgassektor veröffentlichen. Die Mitgliedstaaten sollten unverzüglich die Kommission sowie jeden weiteren Mitgliedstaat, dessen Hoheitsgebiet oder Offshore-Gewässer betroffen sind, und die betroffene Öffentlichkeit über schwere Unfälle unterrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 19.06.2025

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