ErwGr. 47

DIR_2013_32 · zu gemeinsamen Verfahren für die Zuerkennung und Aberkennung des internationalen Schutzes (Neufassung)

Um den regelmäßigen Austausch von Informationen darüber, wie die Konzepte „sicherer Herkunftsstaat“, „sicherer Drittstaat“ und „sicherer europäischer Drittstaat“ in den Mitgliedstaaten angewandt werden, und eine regelmäßige Überprüfung durch die Kommission der Nutzung dieser Konzepte durch die Mitgliedstaaten zu erleichtern und um eine mögliche weitere Harmonisierung in der Zukunft vorzubereiten, sollten die Mitgliedstaaten der Kommission mitteilen oder ihr regelmäßig berichten, auf welche Drittstaaten diese Konzepte angewandt werden. Die Kommission sollte das Europäische Parlament regelmäßig über die Ergebnisse ihrer Überprüfung unterrichten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 09.07.2025

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