Art. 30a – Delegierte Rechtsakte

DIR_2013_38 · zur Änderung der Richtlinie 2009/16/EG über die Hafenstaatkontrolle

Der Kommission wird die Befugnis übertragen, gemäß Artikel 30b in Bezug auf Änderungen des Anhangs VI delegierte Rechtsakte zu erlassen, um der Liste in diesem Anhang weitere Anweisungen („instructions“) in Bezug auf die Hafenstaatkontrolle hinzuzufügen, die von der Organisation der Pariser Vereinbarung über die Hafenstaatkontrolle angenommen wurden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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