Art. 17 – Berichterstattung

DIR_2013_40 · über Angriffe auf Informationssysteme und zur Ersetzung des Rahmenbeschlusses 2005/222/JI des Rates

Die Kommission legt dem Europäischen Parlament und dem Rat bis zum 4. September 2017 einen Bericht darüber vor, inwieweit die Mitgliedstaaten die zur Einhaltung dieser Richtlinie erforderlichen Maßnahmen ergriffen haben, und unterbreitet erforderlichenfalls Gesetzgebungsvorschläge. Die Kommission berücksichtigt auch die technischen und rechtlichen Entwicklungen im Bereich der Cyberkriminalität, insbesondere hinsichtlich des Anwendungsbereichs dieser Richtlinie.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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