Art. 1

DIR_2013_58 · zur Änderung der Richtlinie 2009/138/EG (Solvabilität II) hinsichtlich des Zeitpunkts ihrer Umsetzung und des Zeitpunktes ihrer Anwendung sowie des Zeitpunkts der Aufhebung bestimmter Richtlinien (Solvabilität I)

Die Richtlinie 2009/138/EG wird wie folgt geändert:
1.Artikel 309 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Unterabsatz 1 wird das Datum „30. Juni 2013“ durch das Datum „31. März 2015“ ersetzt. b) In Unterabsatz 2 wird das Datum „1. Januar 2014“ durch das Datum „1. Januar 2016“ ersetzt.
2.In Artikel 310 Absatz 1 wird das Datum „1. Januar 2014“ durch das Datum „1. Januar 2016“ ersetzt.
3.In Artikel 311 Absatz 2 wird das Datum „1. Januar 2014“ durch das Datum „1. Januar 2016“ ersetzt.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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