ErwGr. 19

DIR_2014_107 · zur Änderung der Richtlinie 2011/16/EU bezüglich der Verpflichtung zum automatischen Austausch von Informationen im Bereich der Besteuerung

In Anbetracht bestehender struktureller Unterschiede sollte es Österreich gestattet sein, im Rahmen dieser Richtlinie Informationen erstmals zum 30. September 2018 anstatt zum 30. September 2017 auszutauschen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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