Anhang VIII – ANGABEN IN ZUSCHLAGSBEKANNTMACHUNGEN BETREFFEND KONZESSIONEN FÜR SOZIALE UND ANDERE BESONDERE DIENSTLEISTUNGEN GEMÄSS ARTIKEL 32

DIR_2014_23 · über die Konzessionsvergabe

1.Name, Identifikationsnummer (soweit nach nationalem Recht vorgesehen), Anschrift einschließlich NUTS-Code sowie gegebenenfalls Telefon- und Fax-Nummer, E-Mail- und Internet-Adresse des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers und, falls abweichend, der Dienststelle, bei der weitere Informationen erhältlich sind.
2.Art und Haupttätigkeit des öffentlichen Auftraggebers beziehungsweise des Auftraggebers.
3.CPV-Nummern; bei Aufteilung der Konzession in mehrere Lose sind diese Informationen für jedes Los anzugeben.
4.Summarische Angabe des Konzessionsgegenstands.
5.Anzahl der eingegangenen Angebote.
6.Wert des erfolgreichen Angebots, einschließlich Gebühren und Preisen.
7.Name und Anschrift einschließlich NUTS-Code, Telefon- und Faxnummer, E-Mail- und Internet-Adresse des/der erfolgreichen Wirtschaftseilnehmer(s).
8.Sonstige einschlägige Auskünfte.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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