ErwGr. 17

DIR_2014_23 · über die Konzessionsvergabe

Diese Richtlinie sollte nicht für Verträge gelten, die keine Zahlungen an den Auftragnehmer vorsehen, sondern der Auftragnehmer Vergütungen gemäß vorgeschriebenen Tarifen erhält, die so berechnet sind, dass sie sämtliche Kosten und Investitionsaufwendungen decken, die dem Auftragnehmer durch das Erbringen der Dienstleistung entstehen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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