ErwGr. 62

DIR_2014_23 · über die Konzessionsvergabe

Damit alle interessierten Wirtschaftsteilnehmer Teilnahmeanträge und Angebote einreichen können, sollten die öffentlichen Auftraggeber und Auftraggeber verpflichtet werden, eine Mindestfrist für den Eingang dieser Anträge und Angebote einzuhalten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 24.06.2025

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