ErwGr. 120

DIR_2014_24 · über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

Wettbewerbe sind seit jeher überwiegend im Bereich der Stadt- und Raumplanung, der Architektur und des Bauwesens oder der Datenverarbeitung durchgeführt worden. Es sollte jedoch darauf hingewiesen werden, dass diese flexiblen Instrumente auch für andere Zwecke verwendet werden könnten, etwa für Pläne für Finanzierungstechnik, die die Unterstützung von KMU im Kontext der gemeinsamen europäischen Ressourcen für kleinste bis mittlere Unternehmen (Jeremie) oder anderen KMU-Unterstützungsprogrammen der Union in einem bestimmten Mitgliedstaat optimieren würden. In einem Wettbewerb für den Erwerb der Pläne für solche Finanzierungstechnik könnte auch festgelegt werden, dass die daran anschließenden Dienstleistungsaufträge für die entsprechende Umsetzung im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Veröffentlichung an den Gewinner oder einen der Gewinner des Wettbewerbs vergeben würden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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