ErwGr. 128

DIR_2014_24 · über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

Für den Austausch der zur Durchführung von Vergabeverfahren in grenzüberschreitenden Situationen nötigen Informationen ist eine effektive Zusammenarbeit auf Verwaltungsebene unerlässlich, insbesondere hinsichtlich der Überprüfung der Ausschlussgründe und Zuschlagskriterien, der Anwendung von Qualitätsstandards und Umweltstandards und der Liste zugelassener Wirtschaftsteilnehmer. Der Informationsaustausch unterliegt den nationalen Vertraulichkeitsvorschriften. Diese Richtlinie bedingt daher keine Verpflichtung für die Mitgliedstaaten, Informationen auszutauschen, die über diejenigen hinausgehen, zu denen die nationalen öffentlichen Auftraggeber Zugang haben. Das durch die Verordnung (EU) Nr. 1024/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates (20) geschaffene IMI-System könnte ein nützliches elektronisches Hilfsmittel sein, um die Verwaltungszusammenarbeit beim Informationsmanagement auf der Grundlage einfacher und einheitlicher Verfahren, mit deren Hilfe sprachliche Barrieren überwunden werden können, zu erleichtern und zu verbessern. Daher sollte so rasch wie möglich ein Pilotprojekt eingeleitet werden, um zu testen, ob eine Ausdehnung des Binnenmarkt-Informationssystems ein geeigneter Schritt wäre, um den nach dieser Richtlinie vorgesehenen Informationsaustausch zu bewältigen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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