ErwGr. 18

DIR_2014_24 · über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG

Das GPA findet Anwendung auf Aufträge oberhalb bestimmter Schwellenwerte, die in dem GPA festgelegt und in Sonderziehungsrechten angegeben sind. Die in dieser Richtlinie festgelegten Schwellenwerte sollten angepasst werden, um zu gewährleisten, dass sie den Euro-Äquivalenten der in dem GPA genannten Schwellenwerte entsprechen. Es sollten eine regelmäßige Überprüfung der in Euro ausgedrückten Schwellenwerte und ihre Anpassung — im Wege eines rein mathematischen Verfahrens — an mögliche Kursschwankungen des Euro gegenüber dem Sonderziehungsrecht vorgesehen werden. Abgesehen von diesen regelmäßigen mathematischen Anpassungen sollte während der nächsten Verhandlungsrunde eine Erhöhung der in dem GPA festgelegten Schwellenwerte geprüft werden.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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