ErwGr. 42

DIR_2014_28 · zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Bereitstellung auf dem Markt und die Kontrolle von Explosivstoffen für zivile Zwecke (Neufassung)

Diese Richtlinie sollte nicht die Befugnis der Mitgliedstaaten berühren, Maßnahmen zur Verhinderung des illegalen Handels mit Explosivstoffen und Munition zu ergreifen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 14.06.2025

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