Anhang III – LISTE DER SICHERHEITSBAUTEILE FÜR AUFZÜGE

DIR_2014_33 · zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

1.Verriegelungseinrichtungen der Fahrschachttüren;
2.Einrichtungen gemäß Anhang I Nummer 3.2, die einen Fall oder unkontrollierte Bewegungen des Fahrkorbs verhindern;
3.Geschwindigkeitsbegrenzer;
4.a) energiespeichernde Puffer i) mit nichtlinearer Kennlinie ii) oder mit Rücklaufdämpfung, b) energieverzehrende Puffer;
a)energiespeichernde Puffer i) mit nichtlinearer Kennlinie ii) oder mit Rücklaufdämpfung,
i)mit nichtlinearer Kennlinie
ii)oder mit Rücklaufdämpfung,
b)energieverzehrende Puffer;
5.Sicherheitseinrichtungen an Zylindern der Hydraulikhauptkreise, wenn sie als Einrichtung zur Verhinderung eines Falls verwendet werden;
6.elektrische Sicherheitseinrichtungen in Form von Sicherheitsschaltungen mit elektronischen Bauelementen.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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