ErwGr. 38

DIR_2014_33 · zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über Aufzüge und Sicherheitsbauteile für Aufzüge

Das vorhandene System sollte um ein Verfahren ergänzt werden, mit dem interessierte Kreise über geplante Maßnahmen gegen Aufzüge oder Sicherheitsbauteile für Aufzüge informiert werden, die ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von Menschen oder gegebenenfalls für die Sicherheit von Gütern darstellen. Auf diese Weise könnten die Marktüberwachungsbehörden in Zusammenarbeit mit den betreffenden Wirtschaftsakteuren bei derartigen Aufzügen und Sicherheitsbauteilen für Aufzüge zu einem früheren Zeitpunkt einschreiten.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 17.06.2025

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