ErwGr. 7

DIR_2014_42 · über die Sicherstellung und Einziehung von Tatwerkzeugen und Erträgen aus Straftaten in der Europäischen Union

Den derzeitigen Rechtsrahmen der Union für die Sicherstellung, Beschlagnahme und Einziehung von Vermögensgegenständen bilden die Gemeinsame Maßnahme 98/699/JI (4), der Rahmenbeschluss 2001/500/JI des Rates (5), der Rahmenbeschluss 2003/577/JI des Rates (6), der Rahmenbeschluss 2005/212/JI des Rates (7) sowie der Rahmenbeschluss 2006/783/JI des Rates (8).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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