ErwGr. 10

DIR_2014_45 · über die regelmäßige technische Überwachung von Kraftfahrzeugen und Kraftfahrzeuganhägern und zur Aufhebung der Richtlinie 2009/40/EG

Bei Fahrzeugen, die den Anforderungen der Emissionsklassen Euro 6 und Euro VI entsprechen, werden Emissionsmessungen durch bordeigene Diagnosesysteme (OBD) immer effektiver, sodass der Einsatz dieser Systeme als gleichwertiger Ersatz für Standard-Emissionsprüfungen im Sinne der technischen Überwachung gerechtfertigt ist. Um den Einsatz von OBD-Systemen bei der technischen Überwachung von Fahrzeugen bis zu den Emissionsklassen Euro 5 und Euro V zu ermöglichen, sollten die Mitgliedstaaten befugt sein, diese Prüfmethode bei allen Fahrzeugen zuzulassen, bei denen die Gleichwertigkeit unter Berücksichtigung der einschlägigen Typgenehmigungsvorschriften unabhängig geprüft wurde, wobei den Empfehlungen und anderen Anforderungen des Fahrzeugherstellers Rechnung getragen werden muss.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 15.06.2025

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