ErwGr. 1

DIR_2014_46 · zur Änderung der Richtlinie 1999/37/EG des Rates über Zulassungsdokumente für Fahrzeuge

Die technische Überwachung ist Teil eines breiter angelegten Systems, mit dem dafür gesorgt wird, dass Fahrzeuge während ihres Betriebs in einem sicheren und aus Sicht des Umweltschutzes akzeptablen Zustand gehalten werden. Dieses System sollte regelmäßige Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung und technischen Unterwegskontrollen der Fahrzeuge, die für die gewerbliche Beförderung genutzt werden, vorsehen; ferner sollte es Vorschriften für die Zulassung von Fahrzeugen enthalten, damit die Zulassung eines Fahrzeugs zum Straßenverkehr ausgesetzt werden kann, wenn von diesem Fahrzeug eine unmittelbare Gefahr für die Verkehrssicherheit ausgeht.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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