Anhang I – ELEMENTE DES RISIKOEINSTUFUNGSSYSTEMS

DIR_2014_47 · über die technische Unterwegskontrolle der Verkehrs- und Betriebssicherheit von Nutzfahrzeugen, die in der Union am Straßenverkehr teilnehmen, und zur Aufhebung der Richtlinie 2000/30/EG

Das Risikoeinstufungssystem soll als Grundlage für eine gezielte Auswahl von Fahrzeugen dienen, die von Unternehmen verwendet werden, die hinsichtlich der Einhaltung der Vorschriften über die Wartung und die technische Überwachung eine schlechte Bilanz aufweisen.
Darin sollen sowohl die Ergebnisse der regelmäßigen technischen Überwachung als auch von technischen Unterwegskontrollen berücksichtigt werden.
Im Risikoeinstufungssystem sind folgende Parameter für die Risikoeinstufung des betreffenden Unternehmens heranzuziehen:
— Anzahl der Mängel,
— Schwere der Mängel,
— Anzahl der technischen Unterwegskontrollen oder der regelmäßigen bzw. freiwilligen Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung,
— Zeitfaktor.
1.
Die Mängel sind anhand ihrer Schwere zu gewichten; dabei kommen folgende Faktoren zur Anwendung: — gefährlicher Mangel = 40, — erheblicher Mangel = 10, — geringer Mangel = 1.
— gefährlicher Mangel = 40,
— erheblicher Mangel = 10,
— geringer Mangel = 1.
2.
Zur Beurteilung der Entwicklung der Situation eines Unternehmens (Fahrzeugs) werden ältere Kontrollergebnisse (Mängel) im Vergleich zu neueren geringer gewichtet; dabei kommen folgende Faktoren zur Anwendung: — Jahr 1 = die vergangenen 12 Monate = Faktor 3, — Jahr 2 = die Monate 13-24 = Faktor 2, — Jahr 3 = die Monate 25-36 = Faktor 1.
Dies gilt nur für die Berechnung der allgemeinen Risikoeinstufung.
— Jahr 1 = die vergangenen 12 Monate = Faktor 3,
— Jahr 2 = die Monate 13-24 = Faktor 2,
— Jahr 3 = die Monate 25-36 = Faktor 1.
3.
Die Risikoeinstufung wird nach folgender Formel berechnet: a) Formel für die allgemeine Risikoeinstufung Dabei ist RR = Wert der allgemeinen Risikoeinstufung D Yi = Gesamtwert für die Mängel in den Jahren 1, 2, 3 D Y1 = in Jahr 1 #… = Anzahl der… DD = gefährlichen Mängel MaD = erheblichen Mängel MiD = geringen Mängel C = Kontrollen (technische Unterwegskontrollen oder regelmäßige bzw. freiwillige Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung) in den Jahren 1, 2, 3 b) Formel für die jährliche Risikoeinstufung Dabei ist AR = Wert der jährlichen Risikoeinstufung #… = Anzahl der… DD = gefährlichen Mängel MaD = erheblichen Mängel MiD = geringen Mängel C = Prüfungen (technische Unterwegskontrollen oder regelmäßige bzw. freiwillige Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung) Die jährliche Risikoeinstufung ist für die mehrjährige Bewertung der Entwicklung eines Unternehmens zu verwenden.
Die Klassifizierung von Unternehmen (Fahrzeugen) auf der Grundlage der allgemeinen Risikoeinstufung ist so durchzuführen, dass unter den erfassten Unternehmen (Fahrzeugen) die folgende Verteilung erzielt wird: — < 30 % geringes Risiko, — 30-80 % mittleres Risiko, — > 80 % hohes Risiko.
a)Formel für die allgemeine Risikoeinstufung Dabei ist RR = Wert der allgemeinen Risikoeinstufung D Yi = Gesamtwert für die Mängel in den Jahren 1, 2, 3 D Y1 = in Jahr 1 #… = Anzahl der… DD = gefährlichen Mängel MaD = erheblichen Mängel MiD = geringen Mängel C = Kontrollen (technische Unterwegskontrollen oder regelmäßige bzw. freiwillige Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung) in den Jahren 1, 2, 3
RR = Wert der allgemeinen Risikoeinstufung
D Yi = Gesamtwert für die Mängel in den Jahren 1, 2, 3
D Y1 = in Jahr 1
#… = Anzahl der…
DD = gefährlichen Mängel
MaD = erheblichen Mängel
MiD = geringen Mängel
C = Kontrollen (technische Unterwegskontrollen oder regelmäßige bzw. freiwillige Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung) in den Jahren 1, 2, 3
b)Formel für die jährliche Risikoeinstufung Dabei ist AR = Wert der jährlichen Risikoeinstufung #… = Anzahl der… DD = gefährlichen Mängel MaD = erheblichen Mängel MiD = geringen Mängel C = Prüfungen (technische Unterwegskontrollen oder regelmäßige bzw. freiwillige Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung)
AR = Wert der jährlichen Risikoeinstufung
#… = Anzahl der…
DD = gefährlichen Mängel
MaD = erheblichen Mängel
MiD = geringen Mängel
C = Prüfungen (technische Unterwegskontrollen oder regelmäßige bzw. freiwillige Prüfungen im Rahmen der technischen Überwachung)
— < 30 % geringes Risiko,
— 30-80 % mittleres Risiko,
— > 80 % hohes Risiko.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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