ErwGr. 14

DIR_2014_49 · über Einlagensicherungssysteme

Kernaufgabe eines Einlagensicherungssystems ist der Schutz der Einleger vor den Folgen der Insolvenz eines Kreditinstitutes. Einlagensicherungssysteme sollten diesen Schutz auf verschiedene Weise gewährleisten können. Sie sollten in erster Linie dazu dienen, Einleger gemäß dieser Richtlinie zu entschädigen (Entschädigungsfunktion „paybox“).

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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