ErwGr. 19

DIR_2014_49 · über Einlagensicherungssysteme

Die in der gesamten Union unkoordinierte Aufstockung der Deckung während der Finanzkrise hat in einigen Fällen dazu geführt, dass Einleger ihre Einlagen auf Kreditinstitute in Ländern mit höherer Einlagensicherung umgeschichtet haben. Durch diese unkoordinierten Aufstockungen wurde den Kreditinstituten in Krisenzeiten Liquidität entzogen. In stabilen Zeiten ist es möglich, dass eine unterschiedliche Deckung die Einleger dazu veranlasst, anstatt des für sie am besten geeigneten Produktes die höchste Deckungssumme zu wählen. Es ist nicht auszuschließen, dass eine solche unterschiedliche Deckung zu Wettbewerbsverzerrungen im Binnenmarkt führt. Aus diesem Grund ist es erforderlich, dass alle anerkannten Einlagensicherungssysteme einen harmonisierten Deckungsumfang gewährleisten, unabhängig davon, an welchem Ort in der Union sich die Einlagen befinden. Es sollte allerdings möglich sein, bestimmte Einlagen, die durch persönliche Umstände von Einlegern bedingt sind, für begrenzte Zeit in höherem Umfang zu decken.

Quelle: © Europäische Union, https://eur-lex.europa.eu · konsolidierte Fassung, Stand: 18.06.2025

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